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Verfasst von: Emil am 05.03.2020 15:53
 


THEMA:  Pendlerpauschale - 2 Arbeitgeber im Jahr 2019 - unterschiedliche Bezugswege

Hallo,

ich habe vom Jahr 2019 von 

  • Jänner bis Juni bei Firma A und
  • Juli bis Dezember bei Firma B

gearbeitet. Bei Firma A hab ich die Pendlerpauschale via Gehaltsabrechnung bezogen. Bei Firma B nicht. Daher wollte ich den Anspruch auf Pendlerpauschale (und Pendlereuro) nun bei der Arbeitnehmerveranlagung erfassen.

Lt. Pendlerrechner steht mir bei Firma B zu:

  • Das Pendlerpauschale beträgt: 372 Euro jährlich/31 Euro monatlich.
  • Der Pendlereuro beträgt: 24,00 Euro jährlich/2,00 Euro monatlich.

Was trag ich nun in der Arbeitnehmerveranlagung ein?

  • Wenn ich die Beträge auf 6 Monate runterrechne kommt die Vorausberechnung auf eine Nachzahlung von über €700.
  • Wenn ich den kompletten Betrag eintrage kommt die Vorausberechnung auf eine Nachzahlung von über €600.
  • Wenn ich die Pendlerpauschale leer lasse, kommt eine Gutschrift von ca. €100.

Danke im Voraus für eure Hilfe und Lg

Verfasst von: Emil am 05.03.2020 16:02
 


THEMA:  Pendlerpauschale - 2 Arbeitgeber im Jahr 2019 - unterschiedliche Bezugswege

Gerade den folgenden Forumseintrag gesehen:

https://www.steuerberater.at/forum/191270/pendlerpauschale_nach_arbeitsplatzwechsel

Wenn ich den tatsächlichen Anspruch eintrage, unabhängig davon, was bereits ausbezahlt wurde, d.h.

  • Anspruch von Firma A von Jänner bis Juni und
  • Anspruch von Firma B von Juli bis Dezember

dann komme ich auf einen relistischen Wert, nämlich ca. €200.

Lg,

Emil

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