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Verfasst von: Daniel P. am 25.02.2020 19:47
 


THEMA:  Verkauf von GWG

Hallo Forum,

ich bin USt-befreiter Kleinunternehmer, habe vor 4 Jahren für mein Kameraequipment u.a. ein Objektiv um unter 400,- gekauft und somit damals sofort als GWG abgeschrieben. Jetzt möchte ich dieses Objektiv verkaufen, weil ich es nicht mehr benötige, und mir ein neues kaufen. Was passiert mit den Einnahmen aus diesem Verkauf? Stellt es eine normale Betriebseinnahme dar?

Bestünde theoretisch auch die Möglichkeit einer Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen? Ich habe davon gelesen, allerdings noch keine Erfahrung damit, unter welchen Umständen kann man so etwas machen?

Danke im Voraus!

Verfasst von: WMT am 25.02.2020 20:00
 


THEMA:  Verkauf von GWG

Die Veräußerung von Betriebsvermögen hat zu "fremdüblichen" Konditionen zu erfolgen. Bei der Veräußerung an Dritte werden fremdübliche Konditionen vermutet, bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen sind diese darzulegen bzw. glaubhaft zu machen.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Daniel P. am 25.02.2020 21:58
 


THEMA:  Verkauf von GWG

Danke für die schnelle Antwort. Google sei Dank habe ich jetzt zumindest eine Ahnung vom Begriff der "Fremdüblichkeit": So weit ich verstehe, geht es darum, dass ein Geschäft unter Angehörigen so zu erfolgen hat, als wären es Fremde. Das wäre allerdings ja gar kein Problem, da ich ja sowieso an einen Fremden verkaufen würde. Heißt "darlegen bzw. glaubhaft machen", dass ich dem Käufer eine Rechnung ausstellen müsste? Wäre ich dann auch gewährleistungspflichtig? Das wäre für mich halt inakzeptabel, weil ich ja kein Händler bin.

Und der Erlös aus diesem Verkauf wäre dann in jedem Fall eine Betriebsseinnahme, richtig?

Verfasst von: WMT am 26.02.2020 09:16
 


THEMA:  Verkauf von GWG

Ja natürlich - Veräußerung mittels ordnungsgemäßer Rechnung und Aufnahme in Buchhaltung / UVA. Inwieweit Gewährleistung wirkam ausgeschlossen werden kann ist eine zweite - zivilrechtliche - Frage.

www.stb-takacs.at

 

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