Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Stef am 18.12.2019 22:47
 


THEMA:  Smartphone in das Betriebsvermögen aufnehmen

Hallo liebes Forum,

ich bin seit Jänner dJ Einzelunternehmer, ich betreibe die E/A-Rechnung (über Prosaldo). Ich hätte ein paar Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

Ich habe vor Kurzem ein neues Smartphone über Amazon gekauft und privat bezahlt (ca. 350 € inkl USt).

- Wenn ich das Smartphone  in das Betriebsvermögen aufnehmen möchte, wie würde der Buchungssatz dazu lauten (Privatanteil ist dabei auch zu berücksichtigen, bzw. auszuscheiden)? Kann ich dazu einen Eigenbeleg erstellen?

- Da es sich bei dem Telefon um ein GWG handelt (Anschaffungswert unter 400 €), könnte ich dieses auch sofort abschreiben? Dabei ist ebenfalls ein Privatanteil auszuscheiden? Wie kann man das am besten verbuchen?

Danke im Voraus für die Antwort!

Verfasst von: WMT am 19.12.2019 08:47
 


THEMA:  Smartphone in das Betriebsvermögen aufnehmen

Sie könnten das überwiegend betrieblich genutzte Smartphone per "Kassabuch" in das Betriebsvermögen aufnehmen und dort - wenn steuerlich sinnvoll - sofort abschreiben oder aber über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abschreiben. Die umsatzsteuerlichen Implikationen haben Sie nicht erörtert: Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt? Hat Amazon 20% öUSt ausgewiesen?

Verfasst von: Stef am 19.12.2019 11:03
 


THEMA:  Smartphone in das Betriebsvermögen aufnehmen

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich führe kein Kassabuch, da ich alle Geschäftsvorgänge ausschließlich über ein geschäftliches Bankkonto tätige (Bin im Dienstleistungssektor - Webdesigner).

Ich denke es würde Sinn machen das Smartphone sofort abzuschreiben, als es verteilt über 3 Jahre zu machen.

Was bedeutet "überwiegend betrieblich genutztes Smartphone"? Mehr wie 50 % betriebliche Nutzung? Ich würde sagen es wird etwa zu 50 % betrieblich und 50 % privat benutzt. Ich bin zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt, jedoch ist das in diesem Fall soviel ich weiß nicht relevant, weil ich die Rechnung inkl. USt. privat bezahlt habe (Amazon hat 20 % USt in der Rechnung ausgewiesen).

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

 

Verfasst von: WMT am 19.12.2019 12:13
 


THEMA:  Smartphone in das Betriebsvermögen aufnehmen

Offenbar führen Sie doch nicht alle Geschäftsfälle über das Bankkonto - siehe Smartphone. Eventuell wird auch PKW / Kilometergelder oder auch anteiliges Arbeitszimmer betrieblich genutzt? Sollten Smartphone (oder auch PKW) nicht > 50% betrieblich genutzt werden bleibt es Privatvermögen und könnten daher nicht wirksam ins Betriebsermögen aufgenommen werden. Diesfalls wären die anteiligen Ausgaben als "Nutzungseinlagen" (z.B. Kilometergelder) zu behandeln.

Ob die Sofortabschreibung steuerlich sinnvoll ist hängt von Ihren Ergebniserwartungen 2019 / 2020 / 2021 bzw. jeweiligen Spitzensteuersatz und SVA-Beitragssituation ab. Sollten Sie für das überwiegende Betriebsvermögen "Smartphone" eine ordnungsemäße Rechnung mit allen notwendigen Rechnungsmerkmalen vorliegen haben können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen -> aus Gründen der Praktikabilität empfiehlt sich die Aufnahme ins Kassabuch.

Verfasst von: Stef am 19.12.2019 12:32
 


THEMA:  Smartphone in das Betriebsvermögen aufnehmen

Danke nochmal für ihre Antwort!

Das Smartphone war eigentlich als Privatanschaffung gedacht und deshalb habe ich es auch für mich privat gekauft (und bezahlt).

Im Nachhinein ist mir eingefallen, dass ich es auch ins Betriebsvermögen geben könnte, da ich es auch betrieblich nutze (die Nutzung könnte ich auch 60% betrieblich - 40 % privat einschätzen). Das private Auto nutze ich auch für Kundenbesuche, die betrieblichhe Nutzung beträgt aber deutlich unter 50 %, deshalb bleibt es im Privatvermögen - ich werde lediglich das Kilometergeld (lt. Fahrtenbuch) absetzen.

In meinem Fall wird sich die sofortige Abschreibung rentieren.

Ich denke, dass ein Kassabuch anzulegen eher wenig Sinn machen würde, weil ich nur das Telefon ins Betriebsvermögen geben möchte?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.142.171.180 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.