Danke nochmal für ihre Antwort!
Das Smartphone war eigentlich als Privatanschaffung gedacht und deshalb habe ich es auch für mich privat gekauft (und bezahlt).
Im Nachhinein ist mir eingefallen, dass ich es auch ins Betriebsvermögen geben könnte, da ich es auch betrieblich nutze (die Nutzung könnte ich auch 60% betrieblich - 40 % privat einschätzen). Das private Auto nutze ich auch für Kundenbesuche, die betrieblichhe Nutzung beträgt aber deutlich unter 50 %, deshalb bleibt es im Privatvermögen - ich werde lediglich das Kilometergeld (lt. Fahrtenbuch) absetzen.
In meinem Fall wird sich die sofortige Abschreibung rentieren.
Ich denke, dass ein Kassabuch anzulegen eher wenig Sinn machen würde, weil ich nur das Telefon ins Betriebsvermögen geben möchte? |