Hallo Florian,
ich bin ebenfalls mit meinen Mieteinnahmen in Österreich beschränkt steuerpflichtig, da ich Immobilien in Österreich besitze aber über keinen Wohnsitz hier verfüge. Das trifft meiner Meinung nach auf dich ebenfalls zu. Du gibst dann eine Einkommensteuererklärung in Österreich als beschränkt Steuerpflichtiger ab, bei der du die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung deklarierst. Wie sich der Einommensteuersatz im Zusammenhang mit der Schweiz berechnet, legt das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Schweiz fest. Bei deinen Mieteinkünften fällst du in Bezug auf die Umsatzsteuer unter die Kleinstunternehmerregelung, außer, du suchst um Regelbesteuerung an, weil das in Hinblick auf Ausgaben bei der Wohnung Sinn macht.
Ich denke, dass du bei Vermietung über Airbnb kein Gewerbe anmelden musst, allerdings habe ich die aktuellen Entwicklungen nicht ganz nachverfolgt. Definitiv unter ein Gewerbe fällt, falls du zB regelmäßig eine Reinigung der Wohnung anbietest (damit ist nicht die Endreinigung bei Mieterwechsel gemeint).
Viel Erfolg!
Sabine |