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Verfasst von: Florian am 29.11.2019 07:16
 


THEMA:  Mieteinkünfte (Air Bnb) in Österreich richtig versteuen bei Wohnsitz in der Schweiz

Hallo zusammen, 

Ich wohne und arbeite seit 5 Jahren in der Schweiz und bin Österreicher. Vor kurzem habe ich mir eine Wohnung in Österreich gekauft und möchte diese gerne über Airbnb anbieten. Dabei wäre es mir wichtig alles richtig zu versteuern. Nachdem ich mir ein paar Informationen eingeholt habe, stellt sich für mich jedoch die Frage, ob sich das überhaupt lohnt. Die Wohnung ist klein und ich rechne mit maximalen Mieteinkünften von ca. 7.000 Euro im Jahr. Meine Fragen: 

- Ich habe gelesen, dass ich durch meinen Wohnsitz in der Schweiz direkt ein Gewerbe anmelden muss und Umsatzsteuer abführen muss. Stimmt das? Wenn ich es richtig verstanden habe würde damit auch direkt einher gehen, dass ich Sozilaversicherung abführen muss und da gibt es auch nach meinen Informationen Mindestbeträge die direkt mal 200 - 300 Euro im Monat sind. Das wäre eigentlich schon fast ein k.o. Kriterium, dass es sich gar nicht lohnt die Wohnung zu vermieten. 

- Welcher Einkommenssteuersatz würde für Mieterlöse anfallen? Wird hier mein Einkommen in der Schweiz hinzugezogen um den Steuersatz zu ermitteln? 

 

Vielen Dank schon mal

Florian 

 

Verfasst von: Sabine am 09.12.2019 22:32
 


THEMA:  Mieteinkünfte (Air Bnb) in Österreich richtig versteuen bei Wohnsitz in der Schweiz

Hallo Florian,

ich bin ebenfalls mit meinen Mieteinnahmen in Österreich beschränkt steuerpflichtig, da ich Immobilien in Österreich besitze aber über keinen Wohnsitz hier verfüge. Das trifft meiner Meinung nach auf dich ebenfalls zu. Du gibst dann eine Einkommensteuererklärung in Österreich als beschränkt Steuerpflichtiger ab, bei der du die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung deklarierst. Wie sich der Einommensteuersatz im Zusammenhang mit der Schweiz berechnet, legt das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Schweiz fest. Bei deinen Mieteinkünften fällst du in Bezug auf die Umsatzsteuer unter die Kleinstunternehmerregelung, außer, du suchst um Regelbesteuerung an, weil das in Hinblick auf Ausgaben bei der Wohnung Sinn macht.

Ich denke, dass du bei Vermietung über Airbnb kein Gewerbe anmelden musst, allerdings habe ich die aktuellen Entwicklungen nicht ganz nachverfolgt. Definitiv unter ein Gewerbe fällt, falls du zB regelmäßig eine Reinigung der Wohnung anbietest (damit ist nicht die Endreinigung bei Mieterwechsel gemeint).

Viel Erfolg!

Sabine

Verfasst von: Marc am 22.12.2019 13:21
 


THEMA:  Mieteinkünfte (Air Bnb) in Österreich richtig versteuen bei Wohnsitz in der Schweiz

WICHTIG:
Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt eine Vermietung nur, wenn alleWohnungseigentümer der Wohnanlage einer Vermietung zustimmen.

Damit wird auf § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes  (WEG 2002) verwiesen, der zwar ein Recht des Wohnungseigentümers auf Vornahme von Änderungen einschließlich Widmungsänderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt postuliert, dieses Änderungsrecht aber sehr weitgehend von der vorherigen Zustimmung sämtlicher Miteigentümer oder eines diese Zustimmung ersetzenden Beschlusses des Außerstreitgerichtes abhängig macht. In seinem Beschluss 5 Ob 59/14h  hat das Höchstgericht in einem neuerlich an es  herangetragenen Fall auf diese frühere Entscheidung verwiesen und diese bekräftigt.

Auszug aus der Homepage der Rechtsanwälte Korn & Gärtner

 

 

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