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Verfasst von: Ano Nym am 25.11.2019 08:41
 


THEMA:  Facebook Werbung verbuchen

Hallo!

Ich habe eine Internet-Agentur gegründet und schalte seit Kurzem Facebook-Werbung für meine Kunden (in Österreich). Ich bezahle die Facebook-Rechnungen vorab und möchte sie anschließend an meine Kunden weiterrverrechnen. Ich betreibe E/A Rechnung. Hierbei ergeben sich ein-zwei Fragen für mich:

  • Wie verbuche ich die Facebook-Belege, die ich vorab für meine Kunden bezahle? Ist in diesem Fall die Facebook-Werbung "Handelsware" für mich und buche ich die Belege dementsprechend auf das Konto "Handelswaren"?
  • Da es sich hierbei um eine "sonstige Leistung EU" handelt (Facebook Irland schickt mir die Rechnung zu), wird das Reverse Charge System angewandt (ich rechne die USt auf den Rechnungsbetrag drauf, kann mir diese aber auch als Vorsteuer zurückholen). Soviel ich weiß, muss ich an meinen Kunden trotzdem ganz normal die Umsatzsteuer (20 %) berechnen (meine Servicegebühr + von mir bezahlte FB-Werbung + 20% USt). Liege ich richtig in dieser Annahme?

Danke im Voraus für die Antwort!

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