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Verfasst von: Sandra Wittmeier am 11.10.2019 14:23
 


THEMA:  Fragen zu Einkommen aus YouTube Kanal

Guten Tag!

Ich betreibe einen YouTube Kanal, auf dem ich Videos online stelle und auch Live-Streams durchführe.

Ich möchte gerne bei den Live-Streams meinen Zuschauern die Möglichkeit der Donations bieten. Hier können die Zuschauer Spendenbeiträge an mich senden über Paypal.

Derzeit kann man noch nicht sagen, welche monatlichen Einnahmen durch diese Donations entstehen werden, ich vermute aber in der Anfangszeit weit unter 100 Euro im Monat.

Nun stellen sich einige Fragen:

Für die Betreibung eines YouTube Kanals mit Gewinnabsicht muss man ja ein Gewerbe anmelden. Ist dies kostenpflichtig und falls ja, welche einmaligen und laufenden Kosten fallen in diesem Fall an? Muss ich auch ein Unternehmen gründen?

 

Meine zweite Frage ist bezüglich der Versteuerung: ich beziehe derzeit Notstandshilfe in Höhe von 890 Euro im Monat. Wird die Notstandshilfe als Einkommen gerechnet? Also werden die Einnahmen aus YouTube zu der NSH dazu gerechnet und wird dieser Wert dann als Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer herangezogen?

Das bedeutet, ich darf nicht mehr als 730 Euro im Jahr dazu verdienen (weil aus selbstständiger Arbeit), damit mein Einkommen steuerfrei ist?
Oder aber muss ich unter den 11.000 Euro Gesamtjahreseinkommen sein, damit ich steuerfrei bleibe?

Wie genau erfolgt die Berechnung der Steuern, wenn ich mit der Notstandshilfe und den Einnahmen aus Youtube jährlich mehr verdiene als 11.000 Euro bzw. wenn die YouTube Einnahmen die 730 Euro jährlich übersteigen? Von welchem Betrag zahle ich dann wieviel Prozent Steuern?

Muss ich ab dem Zeitpunkt, ab dem Einnahmen mit Youtube erzielt werden, auch den Lohnsteuerausgleich verpflichtend machen oder erst ab einem gewissen Betrag?

Vielen Dank für Aufklärung!

 

Beste Grüße!

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