Hallo!
Für einen im Februar diesen Jahres abgeschlossenen Mietvertrag wurde vermutlich die Vergebührung vergessen (Höhe der Abgabenschuld: 36 €). Im September ist eine weitere Vergebührung fällig (unabhängig von der ersten).
Wie ist in dem Fall am besten zu verfahren? Einfach ganz normal die Vergebührung über FinanzOnline mit Angabe des Mietvertrags per Februar und der neuen extra durchführen, beide Vergebührungen einfach mit September durchführen, oder lieber mit dem Finanzamt in Kontakt treten und das besprechen?
Gibt es Erfahrungswerte, wie hoch die Strafzahlung im Falle dieses Verzugs ist? Es wäre das erste Vergehen in vielen Jahren, und die Abgabenschuld ist ja sehr gering.
MfG
Der Immo-Fisch |