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Verfasst von: Immo-Fisch am 31.08.2019 01:09
 


THEMA:  Vergebührung Mietvertrag vergessen

Hallo!

Für einen im Februar diesen Jahres abgeschlossenen Mietvertrag wurde vermutlich die Vergebührung vergessen (Höhe der Abgabenschuld: 36 €). Im September ist eine weitere Vergebührung fällig (unabhängig von der ersten).

Wie ist in dem Fall am besten zu verfahren? Einfach ganz normal die Vergebührung über FinanzOnline mit Angabe des Mietvertrags per Februar und der neuen extra durchführen, beide Vergebührungen einfach mit September durchführen, oder lieber mit dem Finanzamt in Kontakt treten und das besprechen?

Gibt es Erfahrungswerte, wie hoch die Strafzahlung im Falle dieses Verzugs ist? Es wäre das erste Vergehen in vielen Jahren, und die Abgabenschuld ist ja sehr gering.

MfG

Der Immo-Fisch

Verfasst von: Klaus am 01.09.2019 20:54
 


THEMA:  Vergebührung Mietvertrag vergessen

Hallo Immo-Fisch, 

es fällt keine Vergebührung mehr an, wenn es sich um Wohnraum handelt. 

Schöne Grüße, Klaus

 

Quelle: BMF

Von der Gebührenpflicht befreit sind

  • Verträge über die Miete von Wohnräumen
    • die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden (siehe BGBl. I Nr. 147/2017 vom 10. November 2017) sind generell von der Gebühr befreit.
Verfasst von: Immo-Fisch am 01.09.2019 20:58
 


THEMA:  Vergebührung Mietvertrag vergessen

Hallo Klaus,

danke, aber es handelt sich nicht um Wohnraum und ist vergebührungspflichtig.

MfG

Der Immo-Fisch

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