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Verfasst von: Walter am 29.08.2019 23:29
 


THEMA:  Vorsteuer-Erstattung in Deutschland

Hallo, 

2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin? Der deutsche Lieferant korrigiert die Rechnungen rückwirkend nicht. 

 

Gruß Walter 

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