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Verfasst von: S. K. am 18.07.2019 19:22
 


THEMA:  Rechnung

S.g. Damen und Herren,

Ich bin derzeit im Rahmen von 20 Stunden in einer Arztpraxis angestellt und nachdem ich, unabhängig davon, mehrere Jahre im Rahmen meiner Diplomarbeit für meinen Betreuer einiges für mein Forschungsteam geleistet hatte, wurden mir nun 5.000,00 Euro aus frei gewordenen Forschungsgeldern angeboten. Ich solle eine Rechnung über diesen Betrag schreiben.

Bin ich nun verpflichtet meine Einnahmen zu melden? Muss ich mich von der Sozialversicherung befreien um eventuelle Kosten zu vermeiden? Muss ich mich als  Kleinunternehmer melden und von der Umsatzsteuer befreien lassen?

 

Oder kann ich diese einmalige Rechnung einfach stellen ohne weitere Maßnahmen zu treffen?

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Antwort

 

S.K.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.07.2019 20:08
 


THEMA:  Rechnung

Bei diesem Betrag sind Sie automatisch von der Sozialversicherung und der Umsatzsteuer befreit.

Da Sie gemeinsam mit Ihrem Gehalt aber vermutlich mehr als €   11.000,-- im Jahr verdienen, müssen Sie den Betrag dem Finanzamt melden und Einkommensteuer zahlen.

Sie dürfen auch Ausgaben abziehen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

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