Liebe Community,
ich habe eine Frage:
Ich (22 Jahre,Student) habe vor etwa einem Monat ein Einzelunternehmen gegründet (+Antrag auf Regelbesteuerung). Es handelt sich um eine Online-Plattform, auf der Unternehmen und Privatpersonen Mietgeräte anbieten können. Nutzer können nach Geräten in der Nähe suchen und eine Mietanfrage verschicken. Ich verdiene dabei an einer prozentuellen Vermittlungsprovision. Die Plattform basiert auf "Sharetribe" und die Zahlungsabwicklung auf PayPal bzw. Stripe (für Kreditkarten). Leider ist es nicht möglich, die automatisch erstellten "Rechnungen" sowie Preisangaben auf der Website zu individualisieren. Dementsprechend bekommen Mieter und Vermieter nach der Vermietung lediglich eine Nachricht über die Ausgabe (bei einer Mieter-Rechnung) bzw. Einnahmen sowie durch den Mieter bezahlte Abgaben für Vermittlungsprovision und Zahlungsanbieter-Gebühren (bei Vermieter-Rechnungen)..jeweils ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer.
Auf Anfrage habe ich die Antwort erhalten, dass sich gewerbliche Vermieter selbst um die richtige Versteuerung bzw. Ausweisung einer Umsatzsteuer an den Endkunden kümmern müssen und die Angabe bei einer Vermietung privat an privat sowieso hinfällig sein müsste. Meine Plattform stellt lediglich die technischen Mittel für die Präsentation bereit und der Mietvertrag entsteht ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter. Sollte dies so stimmen, stellt sich für mich allerdings immer noch die Frage, wie ich mit der an mich bezahlten Vermittlungsprovision umgehen muss. Ein Hinweis in den AGBs, dass die prozentuelle Vermittlungsprovison bereits die Umsatzsteuer enthält und daher einfach 20% meiner dadurch entstehenden Einnahmen als Umsatzsteuer abzuführen würde den Anforderungen an die richtige Rechnungstellung wahrscheinlich nicht genügen...
Vielleicht hat von Ihnen jemand einen Lösungsansatz für mein Problem!
Liebe Grüße,
Wolfgang |