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Verfasst von: Chris am 14.05.2019 21:12
 


THEMA:  kann man Service anbieten und bei späterer Geschäftsgründung Rechnung nachträglich ausstellen?

Hallo,

ich mache mich im September selbstständig. Da ich schon Kunden akquirieren will und eventuell meinen Service als Online Marketing Agentur bereits jetzt anbieten will bevor ich gründe, wollte ich fragen, ob ich dies machen kann und im nachhinein, wenn ich gegründet habe, Rechnungen ausstelle? Ist es möglich solange ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe?

Vielen Dank für die Infos!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.05.2019 14:09
 


THEMA:  kann man Service anbieten und bei späterer Geschäftsgründung Rechnung nachträglich ausstellen?

Wenn Sie es genau nehmen, dann verstoßen Sie dabei gegen die Gewerbeordnung und gegen die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen.

Was kein Problem darstellt, ist die Rechnungen von Ihren Ausgaben schon das ganze Jahr über zu sammeln und dann ab September in die Buchhaltung hinein zu nehmen.

Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. Wir sind auf Jungunternehmer spezialisiert.

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