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Verfasst von: Carina am 21.03.2019 15:53
 


THEMA:  Selbstversicherung bei Geringfügigkeit steuerlich absetzen

Liebes Forum,

ich hätte eine kurze Frage und würde mich über eine Antwort freuen.

Folgendes: Ich hatte 2018 bis Juli einen Vollzeitjob, dann ab September eine geringfügige Anstellung bei der ich mich auch freiwillig bei der GKK selbstversichert habe.

Ich möchte nun meine Einkommenssteuererklärung machen (ich habe nebenbei auch ein geringfügiges Gewerbe) und wollte fragen, wo im Formular für die Einkommenssteuererklärung ich die Kosten für die Selbstversicherung als Ausgabe geltend machen kann? Meine Vermutung wäre KZ 274 "Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage" gewesen. 

Besten Dank & liebe Grüße,
Carina

Verfasst von: Gast5020 am 21.03.2019 20:15
 


THEMA:  Selbstversicherung bei Geringfügigkeit steuerlich absetzen

Hallo Carina,

da liegst du völlig richtig, die KZ 274 ist die richtige Kennziffer dafür. Beachte: Die Finanzbehörde verlangt fast immer die Vorlage der Zahlungsbestätigung dafür. Da hier meist falsche Beträge (Beiträge vom Dienstgeber, oder ähnliches) angeführt werden. Also schon einmal eine Kopie der Überweisung an die GKK bereithalten :-)

LG

Gast5020

Verfasst von: Carina am 22.03.2019 05:34
 


THEMA:  Selbstversicherung bei Geringfügigkeit steuerlich absetzen

Lieber Gast5020,

besten Dank für die Info! Zahlungsbestätigung ist von der GKK direkt sogar vorhanden, kann man im Online-Konto auf der GKK-Website explizit "zur Vorlage beim Wohnfinanzamt" herunterladen :)

Danke & liebe Grüße,
Carina

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