Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Eva am 31.01.2019 14:46
 


THEMA:  Regelbesteuerungsantrag §6 Abs. 3 UStG 1994

Guten Tag,

ich habe mein Gewerbe im Bereich Modehandel angemeldet und nun noch eine Frage zur Meldung beim Finanzamt/dem Ausfüllen der Unterlagen:


Da ich im ersten Jahr das Gewerbe nur nebenberuflich ausführe, starte ich - aufgrund der Umsatzgrenze - als Kleinunternehmerin. Ich beziehe die Stoffe/das Zubehör für meine Kleidung aus dem EU-Ausland und lasse die Kleidungsstücke auch im EU-Ausland produzieren. Die Vormaterialien und die Produktion sind ein großer Kostenfaktor bzw. stellen einen großen Anteil am Verkaufspreis des Endproduktes dar. Das Endprodukt wird sowohl an Endkunden (B2C) als auch (mittelfristig) an Businesskunden (B2B) verkauft. Macht es Sinn einen Regelbesteuerungsantrag gemäß §6 Abs. 3 UStG 1994 zu stellen (um so VSt abzuziehen bzw. USt abzuführen)? 

Reicht hierfür das Formular U12 aus?


Danke für die Hilfe und Rückmeldung.

Liebe Grüße,

Eva



Verfasst von: Eva am 31.01.2019 15:06
 


THEMA:  RE: Regelbesteuerungsantrag §6 Abs. 3 UStG 1994
kurzer Nachtrag zu meiner Frage:
 ...oder ist es besser nur auf die Erwerbsschwelle (im Rahmen des Antrags der UID-Nummer), nicht aber auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten? (also NEIN bei Regelbesteuerungsantrag gemäß §6 Abs. 3 UStG 1994)
 Danke ;)
Verfasst von: Simon am 18.02.2019 22:44
 


THEMA:  Regelbesteuerungsantrag §6 Abs. 3 UStG 1994

Wenn Sie auf die Erwerbsschwelle verzichten haben Sie trotzdem keinen Vorsteuerabzug. Es wäre nur vorteilhafter wenn die Österreichische Umsatzsteuer mit 20% niedriger ist als in einem anderen Staat mit höherer USt. Schreiben Sie mir ein e-mail auf info@taxconsultancy.at. Wenn Sie wollen kann ich Sie bei Ihrer Tätigkeit unterstützen. Liebe Grüße

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.135.195.249 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.