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Verfasst von: ralf am 28.01.2019 23:26
 


THEMA:  Arbeiten in der Pension

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Sachlage:  Mein Bruder leidet an einer psychischen Krankheit und befindet sich in unbefristeter Invalidätspension. Nichtsdestotrotz oder vielleicht gerade deshalb, möchte er arbeiten.

Durch gute Freunde die Ihn in jeder Form unterstützen, hätte er nun die Möglichkeit deren Produkte im Einzelhandel, jedoch in selbsttändiger Form, zu verkaufen. In einem Artikel der Presse

habe ich gelesen dass man die Geringügigkeitsgrenze umschiffen kann indem man eine Firma gründet. Da man sich den Gewinn ausschütten lässt gilt dieser nicht als Zuverdienst bzw. Gehalt,

und die Pension wird dadurch nicht vermindert.

Meine Frage lautet nun: Stimmt das bzw. wenn nicht gibt es eine andere legale Möglichkeit dass mein Bruder seine Pension nicht verliert?

Wir fragen dass da man durch sein Krankheitsbild nicht weiss, ob und wie lange er das durchhalten kann, und natürlich möchten wir auf Nummer sicher gehen.

Ich bitte vielmals um Ihre Meinung bzw, Expertise!!!

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

Verfasst von: Die Steuermaus am 30.01.2019 12:30
 


THEMA:  Arbeiten in der Pension

Hallo Herr Ralf, 

nachdem Sie schreiben, dass Ihr Bruder eine Invaliditätspension bezieht, gehe ich davon aus, dass er die Voraussetzungen für die Alterspension noch 

nicht erfüllt.

Grundsätzlich ist bei Pensionsantritt vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (65 Jahre bei Männern) ein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze 

schädlich. 

Da Sie von Ausschüttungen schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie an die Gründung einer Kapitalgesellschaft durch Ihren Bruder denken, dieser 100% der Anteile hält

und "unentgeltlich" (d.h. ohne laufenden Bezug) dort tätig ist. 

Gem. GSVG (wenn die Kapitalgesellschaft WKO Mitglied ist und Ihre Bruder Gesellschafter Geschäftsführer) sind auch Ausschüttungen SV-pflichtig und damit schädlich. 

Falls die gegründete Kapitalgesellschaft kein WKO Mitglied wäre (ist bei Handelsgesellschaft eher nicht der Fall), wären mE auch die Ausschüttungen nicht SV-pflichtig

und damit nicht schädlich. Diese Annahme ist allerdings strittig, da noch keine Judikatur dazu vorliegt. 

Mit freundlichen Grüßen 

Steuermaus 

 

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