Hallo,
die Geringfügigkeitsgrenze ist eine Monatsgrenze. Falls diese trotz einer höheren Stundenanzahl im jeweiligen Kalendermonat nicht überschritten wird, bleibt die Beschäftigung geringfügig, sonst liegt ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vor.
Freundliche Grüße
Steuermaus |