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Verfasst von: Elmar S. am 27.12.2018 15:52
 


THEMA:  Sonderausgaben Wohnraumbeschaffung

Hallo, ich habe 2013 eine Genossenschaftswohnung in Miete übernommen.

dabei musste ich einen Eigenmittelanteil einzahlen, einen Teil davon habe ich sofort direkt gezahlt (Betrag A), einen Teil über ein Eigenmittelersatzdarlehen für das ich nun eine jährliche Rückzahlung (Betrag B) leiste. Außerdem bekomme ich jährlich von der Genossenschaft eine Finanzamtsbestätigung über den Anteil meiner Wohnung an Darlehensrückzahlungen der Genossenschaft (Betrag C)

Was davon (Betrag A,B und/oder C) kann ich als Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen???

Schon vorab danke für jede Hilfe!

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