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Verfasst von: BAG-STG am 06.12.2018 12:59
 


THEMA:  Unberechtigte vorzeitige Austritt nich berechtigte Urlaub BUAK Beträge

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, irgendwer hat eine Lösung, auch ohne Gericht und Klage separat.

Lt. Arbeitsgesetz und BUAG sind monatliche Beiträge zu leisten. Das wäre auch o.k. man muss das Urlaubsgeld selber nicht zusammensparen, sondern das übernimmt somit die BUAK, ABER!!!!!!!! 

Wenn ein Arbeitnehmer selber, unberechtigt und vorzeitig kündigt (und gar nicht mehr zu Arbeit kommt) gebührt ihm auch kein Urlaub und falls er etwas bekam, muss er diese zurückbezahlen.

Die Arbeitnehmer wenden sich zu BUAK und fordern die Auszahlung von Urlaub, welche wegen von Unternehmen geleisteten Beiträge auf Stande kamen, und auch wenn einem Arbeitnehmer auf Grund seinem Kündigung nichts gebührt, fördert die BUAK die Arbeitnehmer gegen dem Unternehmen und zahlt die "offene" jedoch nicht berechtigte Tage aus,  außer, wenn das Unternehmen einen Rückstand hat. 

Die BUAK fordert die Beiträge von Unternehmen, anstatt diese, da unberechtigt sind zu stornieren und ist in der Ansicht, dass auf dieser Weise entstandene Kosten soll das Unternehmen von ehm. Arbeitnehmer fordern/ einlagen, was jedoch vorne hinein sowieso wenig Sinn hat, weil die Meisten plötzlich nichts mehr besitzen und arbeitslos sind.

Meine Frage ist, wie man gegen BUAK beziehungsweise in solchen Fällen ergehen soll, um die Auszahlung einer unberechtigten Urlaub seitens BUAK nicht zu ermöglichen, und die Beiträge, da diese nicht zu Verwendung kommen dürfen, zürück zu verlangen?

Geht das nur mit Hilfe durch Anwalt und Klage?

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