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Verfasst von: Thomas am 06.11.2018 07:21
 


THEMA:  Einmaliges Einkommen neben Angestellten verhältniss

Hallo, liebes Forum!

Ich hätte eine Frage, und zwar:
Ich bin ganz normal angestellt bei einem ungefähren Brutto einkommen von ca 35000 pro Jahr. Nebenbei habe ich jetzt für eine Firma eines Freundes ein Video ertsellt, welches mir 3000 Euro (sehr hoher Aufwand) eingbracht hat ... Da es ein Video für eine Firma ist, musste ich eine Rechnung ausstellen ... bin aber nicht selbsständig ... Da es nur eine einmalige Sache und auch nix zukünftiges bringen wird, habe ich auf die Gewerbeanmeldung verzichtet ... 
Ich muss aber sicher das zusätzliche Einkommen angeben und versteuern ...
Da komme ich jetzt zu meiner Frage:

Wie und wo mache ich das? gibts eine Möglichkeit die angefallenen Steuern gleich berechnen zu lassen? sodas nicht erst vl nach einem Jahr oder so eine Nachzahlung ansteht ...

Ich hoffe, dass ich mein Problem halbwegs erklären konnte ...
vielen dank schon für eure Hilfe

sg Thomas

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.11.2018 16:16
 


THEMA:  Einmaliges Einkommen neben Angestellten verhältniss

Sie haben Ihr Problem sehr gut erklärt und diese Konstellation haben wir häufig.

Wenn Sie bisher Ihre Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline erstellt haben, dann müssen sie  einen Erklärungswechesel machen.

Sie müssen dann Anfang nächsten Jahres, wenn die neuen Formulare online sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Dann erhalten Sie vom Finanzamt den Steuerbescheid und darauf steht, wieviel Steuern Sie zahlen müssen. (Reservieren Sie sicherheitshalber €   1.000,-- dafür!)

Die Steuer können Sie noch reduzieren, wenn Sie Ausgaben geltend machen.

Wir unterstützen Sie gerne.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Thomas am 29.11.2018 14:53
 


THEMA:  Einmaliges Einkommen neben Angestellten verhältniss

Vielen Dank für die Antwort!
Danke :D

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