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Verfasst von: F am 25.10.2018 19:26
 


THEMA:  Wohnen in AT mit Homeoffice, Präsenztage in DE
<br />Guten Abend allerseits,<br /><br /><br />Ich würde um die Einschätzung des folgenden Sachverhaltes bitten.<br /><br /><br />Ich bin seit 2017 bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland angestellt und hatte bislang dort auch meinen Wohnsitz.<br />Zum 01.10.2018 bin ich nach Vorarlberg gezogen.<br />Ich habe vertraglich eine Homeofficeregelung, welche mir ermöglicht, 3 von 5 Tagen die Woche in Österreich zu arbeiten für meinen deutschen Arbeitgeber, welche keine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Österreich unterhält.<br />An 2 Tagen wiederum pendle ich nach Deutschland zu meiner Firma. Sowohl Wohnort in Vorarlberg als auch die Betriebsstätte in Deutschland sind weniger als 30 Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze entfernt.<br /><br /><br />Derzeit ist die Aussage unserer Buchhaltung, dass 60% (3 Tage Homeoffice in Österreich) meines Gehaltes der Besteuerung in Österreich unterliegt, 40% (2 Tage Präsenztage in Deutschland) wiederum in Deutschland. Für die jeweiligen prozentualen Anteile wird die Lohnsteuer nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes verrechnet und abgeführt.<br />Die Sozialversicherung geht zu 100% nach Österreich.<br /><br /><br /><br /><br />Nun zur Frage:<br /><br /><br />Das Finanzamt in Vorarlberg stuft mich als Grenzgänger ein.<br />Da ich weniger als 30 km von der Grenze entfernt wohne und arbeite, sowie mich nicht mehr als 183 Tage in Deutschland aufhalte, sollte doch die gesamte Besteuerung in Österreich nach österreichischem Steuerrecht erfolgen und nicht wie derzeit die Arbeitgeberanteile (Lohnsteuer, etc) prozentual auf die Länder verteilt werden.<br /><br /><br />Liege ich hier falsch mit meiner Vermutung?
Verfasst von: Mathias am 31.10.2018 20:56
 


THEMA:  Wohnen in AT mit Homeoffice, Präsenztage in DE

Die 183 Tage Regel kommt vereinfacht ausgedrückt nur dann zur Anwendung, wenn die Tätigkeit in einem Land ausgeübt wird, in dem der Arbeitgeber weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte oder eine sonstige feste Einrichtung hat.

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