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Verfasst von: Jonni am 13.09.2018 10:03
 


THEMA:  E-Steuer - Progressionsvorbehalt bei Verlustvortrag im Ausland

Liebe Profis,

Eine Frage zum Progressionsvorbehalt:

Folgende Annahme als Beispiel:

Zu versteuerndes Einkommen in Österreich: EUR 20.000

Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland: EUR 100.000, jedoch keine Steuerbelastung da Verlustvortrag vorhanden.

Wie hoch wird der österreichische Teil nun besteuert?

 

Danke! LG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.09.2018 14:49
 


THEMA:  E-Steuer - Progressionsvorbehalt bei Verlustvortrag im Ausland

Das lässt sich nicht so einfach beantworten.

Sie können ja z. b. nicht den deutschen Verlust 1:1 übernehmen.

Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen dazu auch eine Expertise an.

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