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Verfasst von: Alex am 24.08.2018 23:12
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Hallo, ich habe eine neuen StrBrtrin. 

Wir haben am 21.08 Erstgespräch gehabt.

Ich habe am 22.08 eine Anfrage gesendet. 

Am 23.08  um 10:34 kam eine Rech. in der Höhe von 162,00€ .....

ist etwa nicht zu schnell/erschreckend weniger als 48St nach erstgespräch!!!!? 

 

Erstgespräch 65,00€ -Anfrage 70,00€+MwSt

Erstgespräch war ca 45-1 St. max.

Anfrage(https://ibb.co/krJGF9) Antwort (https://ibb.co/hPT58U)

klingt mir eher eine Antwort (Wert Stndnstz 1/4) , dass eine StrBrtin die Frage in 2-3 min kappiert und in 5-7 min so beantwortet... 

liege ich da irgendwie falsch?Was denkt ihr...? 

Preisgestaltung,Stundensätze 1/4,1/2,1 je 140,00€

PS;Bin mir nicht sicher ob Sie die richtige ist, ob Sie meine Problemen beseitigen kann, oder welche Überaschungen soll ich schon bereit seien muss..

Auswahlgrund: sie die einzige war,  die freefinance akzeptiert und somit die jahresabschlusse nach gesammtdifferenzbesteuerung erledigen wollte...ansonst würde ich nicht nach OÖ aus wien....

danke im voraus..

Mfg

Verfasst von: Alex am 25.08.2018 10:30
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Ich habe es leider nicht geschafft, screenshots zu verlinken....

also: 

 

Meine Anfrage:

Sehr geehrte Fr. XXXX

Vielen Dank für netten Empfang&Termin gestern., 

Ich habe einen speziellen Fall, welche heute eingetreten ist!

Es ist ähnlich wie im angehängte Abbildung!

Ein Australische Kunde(A1)

wünscht sich eine Lieferung an einem Belgische Firma(B1!

Also Belgische Firma hat es beim A1 bestellt  und A1 hat die Ware vermutlich nicht in seinem Lager. 

A1 hat die Ware bei mir gekauft und wünscht sich die Lieferung an B1 (mit seinem erstellten Papiere-Angehängt)

Kann man das Geschäft verwirklichen?

Für mich ist es weder korrekte Ausfuhr in drittland(ohne Nachweis), noch IgL(ohne uid)...? 

Es steht beim "https://reihengeschaeftrechner.at/ "folgende, was es vermutlich nicht geschehen wird!

Registrierungspflichten: Der Unternehmer A1 muss sich im Bestimmungsland Belgien registrieren lassen.. 

Ich hätte gerne wissen was die Lösung ist,

Danke im voraus, 

Mit freundlichen Grüßen

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 

Lieber Herr XXXX

es handelt sich um ein „normales“ Reihengeschäft.

Sie benötigen die UID Nr. von B1 bzw. A1 – dann haben Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung (Sie versenden ja nach Belgien und haben damit den Ausfuhrnachweis) an A1 in Belgien.

A1 muss sich in Belgien registrieren lassen, denn A1 verkauft dann in Belgien an B1….

D.h ich würde nachfragen, ob A1 eine UID Nr in Belgien bereits hat und diese auf der Rechnung angeben. Außerdem ein eigenes Erlöskonto für Reihengeschäfte anlegen – damit wir hier keine Identifikationsprobleme bekommen.

Wenn Sie das nicht machen wollen – wie oben beschrieben; dann würde ich das Geschäft einfach nicht annehmen.

Lg

---------------

 

Verfasst von: Simon am 25.08.2018 12:30
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Kosten für eine Steuerberaterstunde kosten zirka 250 EUR. Die Steuerberaterin kann das in 5-10 Minuten beantworten - Sie hat aber dafür 5 Jahre studiert, damit Sie das in dieser Zeit beantworten kann. Honorare sollten aber immer am Anfang festgelegt werden, damit keine Missverständnisse entstehen.

Falls Sie noch Fragen haben können Sie mir gerne schreiben info@taxconsultancy.at

Verfasst von: Alex am 26.08.2018 17:32
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Vielen dank für die schnelle Rückmeldung, aber Sie haben wohl meine Frage nicht gecheckt! 

Ich wollte nur wissen! =

1- Ist üblich dass ein/e StrBrtr/in in so kurze Zeit zu einem neuen Mandant aufs Auge eine Rechnung zudrückt?"innerhalb 48St nach Erstgespräch" 

2-Ist der ehrliche Aufwand für meine email Anfrage & Beratung 1/2h oder eher 1/4h Stundensätze ?

 

PS: "Kosten für eine Steuerberaterstunde kosten zirka 250 EUR. Die Steuerberaterin kann das in 5-10 Minuten beantworten - Sie hat aber dafür 5 Jahre studiert, damit Sie das in dieser Zeit beantworten kann."...? 

-Jede bestimmt seine Kosten selbst unter Gebühren gemäß der StBVV...250€ ist eine irreführende Angabe!

-Da sie 5 JAhre studiert hat, darf sie je St XXX,xx€  so höhe Gebühren verlangen, aber das gibt niemanden Recht eine 1/6 St Aufwand wie eine 1/2 St Aufwand zu rechnen....ist dann eine Abzocke!

Verfasst von: Simon am 26.08.2018 18:30
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Es ist keine irreführende Angabe. Zwar wurden aus wettbewerbgründen fixe honorarsätze verboten, der Preis liegt aber trotzdem bei 250-400 EUR. Daher finde ich 70 EUR jetzt nicht viel. Grundsätzlich sind Honorare mit Leistung sofort fällig. Üblich ist, dass man bei Kunden die man betreut jährlich oder halbjährlich verrechnet. Es kommt immer darauf an was ausgemacht wurde. Wenn es zu viel war für Sie reden Sie nochmal damit.

 

Verfasst von: Alex am 26.08.2018 19:21
 


THEMA:  Neue/r StrBrtr/in

Sie sagen zuerst, dass die StrBrtrin in 5-10 min beantworten kann,,,,

-also eine viertel St. Beratungsaufwand nach Stundensätz!  das macht dann 35,00€+mwst...

und in Ordn. wenn man 70,00€ +mwst verlangt... ?

-also nicht üblich , wie schnell ich die Rech erhalten habe... !

 

Ich habe kein Problem mit der höhe von Stundensätze..

Die letzte Rechnung meiner StrBrtrin war ca 1800-1900€ und habe gern beglichen....;)

lg

 

 

 

 

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