Ich habe es leider nicht geschafft, screenshots zu verlinken....
also:
Meine Anfrage:
Sehr geehrte Fr. XXXX
Vielen Dank für netten Empfang&Termin gestern.,
Ich habe einen speziellen Fall, welche heute eingetreten ist!
Es ist ähnlich wie im angehängte Abbildung!
Ein Australische Kunde(A1)
wünscht sich eine Lieferung an einem Belgische Firma(B1!
Also Belgische Firma hat es beim A1 bestellt und A1 hat die Ware vermutlich nicht in seinem Lager.
A1 hat die Ware bei mir gekauft und wünscht sich die Lieferung an B1 (mit seinem erstellten Papiere-Angehängt)
Kann man das Geschäft verwirklichen?
Für mich ist es weder korrekte Ausfuhr in drittland(ohne Nachweis), noch IgL(ohne uid)...?
Es steht beim "https://reihengeschaeftrechner.at/ "folgende, was es vermutlich nicht geschehen wird!
Registrierungspflichten: Der Unternehmer A1 muss sich im Bestimmungsland Belgien registrieren lassen..
Ich hätte gerne wissen was die Lösung ist,
Danke im voraus,
Mit freundlichen Grüßen
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Lieber Herr XXXX
es handelt sich um ein „normales“ Reihengeschäft.
Sie benötigen die UID Nr. von B1 bzw. A1 – dann haben Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung (Sie versenden ja nach Belgien und haben damit den Ausfuhrnachweis) an A1 in Belgien.
A1 muss sich in Belgien registrieren lassen, denn A1 verkauft dann in Belgien an B1….
D.h ich würde nachfragen, ob A1 eine UID Nr in Belgien bereits hat und diese auf der Rechnung angeben. Außerdem ein eigenes Erlöskonto für Reihengeschäfte anlegen – damit wir hier keine Identifikationsprobleme bekommen.
Wenn Sie das nicht machen wollen – wie oben beschrieben; dann würde ich das Geschäft einfach nicht annehmen.
Lg
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