Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Jens am 11.06.2018 18:37
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Hallo,

ich möchte meine Eigntumswohnung verkaufen, und würde vorher gern wissen, ob ich irgendelche Steuer zahlen muss.

Es geht um die Eigentumswohnung in der ich über 3 Jahre schon wohne. Ich besitze keine andere Immobilie in Österreich.

Brauchen Sie zusätzliche Infos von mir, um mir zu sagen ob/welche Steuer man beim Verkauf der Wohnung zahlen muss?

Gibt es noch etwas außer Steuer die man beim Wohnungsverkauf zahlen muss (sagen wir dass man die Wohnung um 300.000 EUR verkauft als Beispiel)?

Vielen Dank!

Jens

Verfasst von: Steuerexperte am 11.06.2018 18:42
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Wenn die Wohnung seit mindestens zwei Jahren Ihr Hauptwohnsitz ist, fällt keine ImmoESt an. Der Wohnungkauf unterliegt beim Erwerber aber der GrESt und Eintragungsgebühr. Bei weiteren Fragen können Sie mich gern kontaktieren.

Verfasst von: Jens am 11.06.2018 19:16
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig interpretiert habe, ich als Verkäufer muss keine Steuer oder zusätzliche Gebühren zahlen. 

Beispielsweise wenn ich meine Wohnung um 300.000 EUR verkaufe, dann habe ich 300.000 EUR verdient von denen ich keine Steuer oder irgenwelche Grbühren zahlen muss. Das heißt - ich muss auch keine Einkomensteuer/keine Eintragungsgebühr/ keine ImmoESt / keine GrESt  oder noch etwas zahlen?

Ist das richtig?

 

Viele Grüße!

Jens

Verfasst von: Jens am 11.06.2018 19:29
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig interpretiert habe, ich als Verkäufer muss keine Steuer oder zusätzliche Gebühren zahlen. 

Beispielsweise wenn ich meine Wohnung um 300.000 EUR verkaufe, dann habe ich 300.000 EUR verdient von denen ich keine Steuer oder irgenwelche Grbühren zahlen muss. Das heißt - ich muss auch keine Einkomensteuer/keine Eintragungsgebühr/ keine ImmoESt / keine GrESt  oder noch etwas zahlen?

Ist das richtig?

 

Viele Grüße!

Jens

Verfasst von: Jens am 11.06.2018 19:30
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig interpretiert habe, ich als Verkäufer muss keine Steuer oder zusätzliche Gebühren zahlen. 

Beispielsweise wenn ich meine Wohnung um 300.000 EUR verkaufe, dann habe ich 300.000 EUR verdient von denen ich keine Steuer oder irgenwelche Grbühren zahlen muss. Das heißt - ich muss auch keine Einkomensteuer/keine Eintragungsgebühr/ keine ImmoESt / keine GrESt  oder noch etwas zahlen?

Ist das richtig?

 

Viele Grüße!

Jens

Verfasst von: Steuerexperte am 11.06.2018 21:34
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Das ist richtig. Allerdings können die Abgaben auf Käuferseite natürlich ein Verhandlungsargument hinsichtlich des Preises sein.

Verfasst von: Steuerexperte am 11.06.2018 21:38
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Das ist richtig. Allerdings können die Abgaben auf Käuferseite natürlich ein Verhandlungsargument hinsichtlich des Preises sein.

Verfasst von: Mag. Christian Kunst am 17.06.2018 11:44
 


THEMA:  Wohnungsverkauf - Steuer

Dass der Verkauf der Eigentumswohnung automatisch steuerfrei ist, nur weil man darin seit 3 Jahren den Hauptwohnsitz hat, kann man so pauschal nicht sagen: Gemäß § 30 (2) Z 1 a)  ist der Verkauf nur dann  steuerfrei, wenn die Wohnung ab Anschaffung/Herstellung durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird! Da diese Auskunft gratis ist, sind sämtliche Angaben ohne Gewähr!

Mag Christian Kunst Steuerberater www.kzwei-wirtschaftstreuhand.at

   

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.20.238.187 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.