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Verfasst von: Benjamin Peternell am 05.06.2018 16:32
 


THEMA:  Tantiemen - Erbe / Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland

Servus,

liebes Forum ich hoffe, dass ihr mir bei folgender Fragestellung helfen könnt:

Ich bin Angestellter und bekomme zusätzlich Schauspiel- und Regisseurtantiemen, welche ich durch eine ERBSCHAFT erhalten habe. Mein Erbschaftsanspruch beträgt 50 % der Tantiemenzahlungen.  Da die Tantiemen den Grenzwert der Nebeneinkünfte von € 730,00,-  (Arbeitnehmerveranlagung) überschreiten bin ich somit Einkommenssteuerpflichtig.

Über Internetrecherche habe ich herausgefunden, dass vererbte Tantiemen in Österreich als "Einküfte aus Vermietung und Verpachtung" zählen. Soweit so gut.

Ein Teil meiner Tantiemen werden von einer deutschen Verwertungsgesellschaft überwiesen die die deutsche Einkommenssteuer 15 % + Soli 5,5% einbehält.

Nun zu meiner Frage: Wo bin ich in diesem Fall steuerpflichtig (Doppelbesteuerungsabkommen)?

Muss ich nun österreichische Einkommenssteuer auf die deutschen Tantiemen zahlen und die deutsche Einkommenssteuer vom deutschen Finanzamt zurückfordern (wenn ja welche Formulare benötige ich)

oder

Ist die Versteuerung in Ordnung und ich muss diese Tantiemen nicht mehr bei der österreichischen Steuererklärung berücksichtigen

oder

Funktioniert das so ähnlich wie bei der Quellensteuer 15 % Deutschland restliche %-Satz österreichischer Steuersatz.

Ich hoffe man kann die Frage auf die schnelle Klären.

Vielen Dank!

Verfasst von: Steuerexperte am 05.06.2018 17:47
 


THEMA:  Tantiemen - Erbe / Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland

Sehr geehrter Herr Peternell,

 

ich empfehle Ihnen, sich bei dieser Spezialfrage des internationalen Steuerrechts nicht auf Foreneinträge zu verlassen. Sie können mich bei Interesse gern kontaktieren: steuerexperte@aon.at.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.06.2018 13:26
 


THEMA:  Tantiemen - Erbe / Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland

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