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Verfasst von: Andrea am 16.03.2018 12:45
 


THEMA:  Rückzahlungen an Kunden bei Projektabbruch

Hi,

Habe folgendes Thema: Ein Projekt kann nicht zu Ende gebracht werden, Teilrechnungen wurden jedoch im Vorjahr an den Kunden gestellt, ich hatte also als E/A-Rechnerin Einnahmen und diese auch entsprechend versteuert. Jetzt wird es an den Kunden eine Rückzahlung dieser Summen geben, das haben wir so vereinbart, da kein Endprodukt besteht, welches genutzt werden könnte. Wie wird sowas denn gebucht? Stellt der Kunde eine Rechnung mit einer Forderung zur Rückzahlung für das Projekt und muss diese eine UST inkludieren? Das wäre doch falsch, da es ja kein erfolgswirksamer Umsatz ist, sondern eine Rückzahung die mE nach netto auszuweisen wäre. Brauchen wir hier überhaupt eine Rechnung im klassischen Sinn?

Wenn das Geld an den Kunden geht: Wie erfasse ich diese Zahlungen? Die gesamte Summe als umsatzsteuerfreie Ausgabe (Schadensfall)? Kann man solch hohe Aufwendungen auch auf mehrere Jahre verteilen und auch dann wenn man den Betrieb ruhend stellt? Ich bin nämlich auch nicht-selbstständig tätig, würde auf Vollzeit wechseln und könnte zumindest durch diese Ausgaben etwas von der Lohnsteuer zurückbekommen (die ich ja wegen dieser Zahlungen bereits als Unternehmerin ohnehin bezahlt habe).

Bin für Hinweise dankbar

Verfasst von: Simon B am 16.03.2018 21:40
 


THEMA:  Rückzahlungen an Kunden bei Projektabbruch

Der Fall ist sehr speziell. Sie hatten Anzahlungsrechnungen aber der Werkvertrag wurde nicht erfüllt. Damit gibt es keine Werkleistung und somit würde ich  sagen haben sie eine Änderung der Bemessungsgrundlage, d.h. sie korrigieren die ursprünglichen Rechnungsbetrag der Rechnungen auf 0. Ihr Klient muss eine Vorsteuerkorrektur durchführen. 

Bezüglich Einkommenssteuer kommt es drauf an. Wenn Sie bilanzieren hätten Sie ja nur eine erhaltene Anzahlung gehabt. Und sie würden diese einfach wieder zurückzahlen. Es wäre nie aufwands oder ertragswirksam. Bei E/A haben sie den Zufluss und wenn Sie es jetzt zurückzahlen müssen haben Sie einen Abfluss. Theoretisch könnten Sie das auf 2 Jahre aufteilen wenn der Kunde Ihnen das in zwei verschiedenen Kalenderjahren zurückbezahlt. Aber sonst gibt es keinen Weg das auf mehrere Jahre aufzuteilen.

Angaben ohne Gewähr

LG

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