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Verfasst von: Marian am 22.02.2018 14:58
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

Liebes Forum,

ich hätte eine Frage sollte der Fall einmal eintreten:

Angenommen, ich bekomme einen innergemeinschaftlichen Erwerb, entscheide mich dann aber diesen doch nicht betrieblich zu nutzen. Nach meiner Logik muss ich diesen dann in der UVA versteuern und mir dann entsprechend die Vorsteuer nicht zurückholen wie sonst üblich - nur wie genau funktioniert das in der UVA korrekt?
Muss ich eventuell die Vorsteuer doch zurückholen, den Nettowert dann bei Eigenverbrauch eintragen und so die fällig Steuer zurückzahlen? Den Gegenstand entnehme ich dann entsprechend privat.

Danke & LG,

Marian

Verfasst von: Simon B am 22.02.2018 23:17
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

zuerst eine ganz normaler igErwerb und dann haben sie einen Entnahmeeigenverbrauch.

Verfasst von: Marian am 23.02.2018 03:45
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

Hallo Simon B,

najo schon, aber bin mir nicht so sicher was ich nun wo in der UVA eintragen muss. Muss ich's in der UVA nun im Abschnitt der IG's mit 20% versteuern, oder am Anfang bei den Einnahmen als Eigenverbrauch ... ?

Danke!

Verfasst von: simon B am 23.02.2018 17:37
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

ich würde sagen versteuern und vorssteuerabzug und dann eigenverbrauch zeitlich nachverlagert.

Verfasst von: Marian am 23.02.2018 18:48
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

Hallo Simon B,

wie meinen Sie mit "zeitlich nachverlagert" wen ich fragen darf?


Danke!

Verfasst von: C.S. am 01.03.2018 13:52
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - doch nur private Nutzung

Sehr geehrter Herr Marian, 

Eigenverbrauch in jenem Voranmeldungszeitraum in denen der Eigenverbrauchstatbestand gesetzt wird. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

 

Verfasst von: LatonyaMip am 06.03.2018 11:44
 


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