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Verfasst von: Simone am 12.02.2018 19:00
 


THEMA:  Pendlerpauschale unterjährig

S.g. Damen und Herren,

mein AG hat die Pendlerpauschale nur im Zeitraum 08/17 - 12/17 nachträglich berücksichtigt. Ich habe jedoch ANspruch für das ganze Jahr 2017.

Welche Werte sind nun bei der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen? Weiterhin der Jahresbeitrag oder muss ich es mir selbst aliquot ausrechnen?

 

Vielen Dank

Verfasst von: C.S. am 13.02.2018 09:37
 


THEMA:  Pendlerpauschale unterjährig

Sehr geehrte Frau Simone, 

Sie können das anteilige Pendlerpauschale der Monate 01/17 - 07/17 in der Steuererklärung geltend machen. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

Verfasst von: Simone am 13.02.2018 18:13
 


THEMA:  Pendlerpauschale unterjährig

Vielen Dank.

Im Finanzonline steht allerdings , dass der tatsächlich zustehender Jahresbetrag einzutragen ist.

Weiß das Finanzamt nicht ohnehin über den bereits erfolgten Abzug durch den Arbeitgeber und rechnet nur noch die Differenz im Falle der Eingabe des vollen Absetzbetrags?

Danke

Verfasst von: Manuel am 24.03.2020 11:59
 


THEMA:  Pendlerpauschale unterjährig

Den ganzen Betrag Jahresbetrag eintragen

Das Finanzamt hat mit den Jahreslohnzettel die breits berücksichtigte Pendlerpauschale und rechnet diese gegen

z.B.: 3672€ bei finanzonline eingeben minus 2142€ (wurde beits vom Arbeitgeber monatlich abgezogen) ergibt eine Rückforderbare Pendlerpauschale von 1530€

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