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Verfasst von: Daniel A. am 03.02.2018 13:36
 


THEMA:  Datenaustausch zwischen Finanzamt und SVA

Guten Tag

Ich habe in meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2016 einen Fehler gemacht, diesen Mitte 2017 bemerkt, korrigiert und die Steuer nachgezahlt. Damals dachte ich das Thema wäre damit erledigt. Letzte Woche habe ich von der SVA eine Infomation über die Höhe der Nachzahlung für das Jahr 2016 erhalten. Mir ist aufgefallen, dass der Betrag zu niedrig ist, was daran liegt, dass die SVA die Nachzahlung aufgrund des fehlerhaften Einkommessteuerbescheids errechnet hat und nicht anhand des korrigiergen. Ich ging davon aus, dass das Finanzamt den korrigierten Bescheid an die SVA weitrleiten wird, was offensichtlich nicht der Fall war.

Was muss ich nun tun? Ich nehme an ich sollte die SVA umgehend über die Situation informieren. Muss ich mit negativen Konsequenzen rechnen, weil ich das nicht sofot nach der Korrektur getan habe?

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