Hallo zusammen,
Ich hatte im Jahr 2016 zwei Arbeitsverhältnisse - Geringfügigk + Teilzeit. Bei dem Steuerausgleich im Jahr 2017 für das Jahr 2016, habe ich die Nachzahlung für die fehlende Lohnsteuer getätigt.
Die SV Nachzahlung für diesen Zeitraum habe ich mit der Krankenkassa als eine Ratenzahlung vereinbart (12x). Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die ersten zwei Beiträge bei dem Steuerausgleich berücksichtigen kann ? Ebenfalls ist es möglich die restlichen 10 Nachzahlung im der nächsten Arbeitsnehmerveranlagung (2018) zu berücksichtigen ?
Mit freundlichen Grüßen |