Hallo,
folgendes Szenario: Ich lege einen gebrauchten Sachgegenstand (z.B. einen Laptop), den ich privat gekauft und dementsprechend Ust. gezahlt habe (kein Vorsteuerabzug!), für 1-2 weitere Jahre zur betrieblichen Nutzung zum Zeitwert in mein Einzelnunternehmen ein und schreibe die AfA ab. Wenn ich den Laptop nach den genannten 1-2 Jahren verkaufe, muss ich dann für den kompletten Verkaufspreis die Ust. abliefern?
Wäre nämlich ziemlich schwachsinnig da man ggf. mit einem Verlust aussteigt sollte die zu entrichende Ust. höher sein als die Einkommenssteuer-Ersparnis durch die Einlage.
Danke & LG
Dorian |