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Verfasst von: Dorian am 16.01.2018 19:32
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

Hallo,

folgendes Szenario:  Ich lege einen gebrauchten Sachgegenstand (z.B. einen Laptop), den ich privat gekauft und dementsprechend Ust. gezahlt habe (kein Vorsteuerabzug!), für 1-2 weitere Jahre zur betrieblichen Nutzung zum Zeitwert in mein Einzelnunternehmen ein und schreibe die AfA ab. Wenn ich den Laptop nach den genannten 1-2 Jahren verkaufe, muss ich dann für den kompletten Verkaufspreis die Ust. abliefern?

Wäre nämlich ziemlich schwachsinnig da man ggf. mit einem Verlust aussteigt sollte die zu entrichende Ust. höher sein als die Einkommenssteuer-Ersparnis durch die Einlage.

Danke & LG

Dorian

Verfasst von: simon b am 18.01.2018 17:33
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

Ich denke Sie müssen den Gegenstand wieder entnehmen und dann privat verkaufen. Bei Entnahmen fällt keine Ust an wenn man für den gegenstand keinen vorsteuerabzug geltend gemacht hat. 

Verfasst von: Dorian am 19.01.2018 12:00
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

Hallo Simon B,

besten Dank für die Info. Das würde Sinn machen und wäre mir zwecks etwaiger Gewährleistungsansrüche auch am liebsten. Kann eventuell noch jemand diese Vorgehensweise bestätigen?

 

Danke!

Verfasst von: Simon B am 19.01.2018 17:52
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

ja das gesetz §3 Abs 2 UStG

Verfasst von: Dorian am 19.01.2018 19:04
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

Vielen lieben Dank für die Info!

Sicherheitshalber noch eine Frage zum Sichergehen: Buchhalterisch den Gegenstand per Eigenbeleg zum Zeitwert einlegen und per Eigenbeleg zum Zeitwert wieder rausnehmen, korrekt?

 

Danke!

Verfasst von: Simon B am 19.01.2018 21:03
 


THEMA:  Sach-Privateinlagen bei Verkauf komplett ust.-pflichtig?

Ja die Entnahme ist zum Teilwert. 

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