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Verfasst von: Animac am 17.12.2017 23:12
 


THEMA:  Belege für Grundumlage & SVA-Unfallversicherung

Hallo liebes Forum,

ich hätte noch eine Frage bezüglich der Betriesausgaben: Brauche ich für Fixausgaben wie die WKO-Grundumlage und den quartalsweise fälligen Beitrag für die SVA-Unfallversicherung Belege in meiner Buchhaltung? Für die WKO-Grundumlage habe ich noch irgendwo das dazugehörige Schreiben mit Erlagschein rumfliegen, bei der SVA-Unfallversicherung (Einzugsvollmacht) bin ich mir aber nicht mehr wirklich sicher. Dass die Beträge bezahlt wurden ist anhand etwaiger Kontoauszüge natürlich eindeutig nachvollziehbar.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.12.2017 00:27
 


THEMA:  Belege für Grundumlage & SVA-Unfallversicherung

Es wäre schon besser, wenn sie die  Belege dazu gäben. Allerdings kann man bei SVA und WKO sowieso leicht überprüfen, ob Sie das für sich selbst bezahlt haben.

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