Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor ob Sie selbständige oder unselbständige Musikerin sind? Wenn Sie nichtselbständig sind, dann gibt es eine Werbungskostenpauschale für Berufsmusiker iHv 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens € 1.752,00, damit sind zB solche Kosten für CDs abgedeckt. Die Werbungskostenpauschale ist geregelt in einer Verordnung zum § 17 Abs. 6 EStG |