muss ich für Bitcoin Mining ein zusätzliches Gewerbe anmelden (habe schon einen Gewerbebetrieb) und muss ich somit gesondert die Buchhaltung für diesen neuen Betrieb führen? Ich weiß, das "Mining" eine Einkunftsart aus Gewerbbetrieb ist (sowie auch nicht der Umsatzsteuer unterliegt wegen fehlendem definierten Leistungsempfänger usw.), aber leider finde keine weitere ausreichende Lektüre darüber. Hat jemand einen Tipp für mich?
Vielen Dank.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
29.11.2017 12:12