Sehr geehrter Herr Klaus,
ein Abzug als Sonderausgaben gem. 18 Abs 1 Z 3 Estg ist ab 01. Januar 2016 (für Ausgaben ab diesem
Zeitpunkt) nicht mehr möglich.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C.S. |