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Verfasst von: Klaus am 28.11.2017 10:45
 


THEMA:  Wohnraumschaffung - Lagerhaus Rechnungen

Hallo,

wir sind gerade dabei, ein Einfamilienhaus zu bauen.

Kann man für das Jahr 2016 und folglich dann 2017 noch Rechnungen dafür reinnehmen? (Hierbei handelt es sich großteils um Baumateralien - Lagerhaus Rechnungen)

 

Danke

 

lg

Klaus

Verfasst von: C.S. am 28.11.2017 20:28
 


THEMA:  Wohnraumschaffung - Lagerhaus Rechnungen

Sehr geehrter Herr Klaus,

ein Abzug als Sonderausgaben gem. 18 Abs 1 Z 3 Estg ist ab 01. Januar 2016 (für Ausgaben ab diesem

Zeitpunkt) nicht mehr möglich.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C.S.

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