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Verfasst von: Markus Geier am 09.11.2017 13:41
 


THEMA:  Aktiengewinne versteuern

Guten Tag,

ich (Arbeitnehmer -> aus nichtselbständiger Arbeit) muss meine privaten Aktiengewinne versteuern und möchte nun gerne den Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung auf FinanzOnline durchführen. Jedoch scheitere ich bereits bei den folgenden Angaben.


1. Ort der Berufsausübung/Geschäftsleitung
Muss ich hier die Anschrift meines Arbeitgebers angeben oder meine privat Wohnadresse?


2. Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr
Was fällt unter den Gewinn? Muss ich hier nur die Gewinne (- Verluste) meiner Aktien angeben, oder muss hier auch bspw. der Lohn meines Arbeitgebers mitgerechnet werden?

 

3. Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr
Was muss hier eingetragen werden?

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vorab vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Markus

Verfasst von: Andreas am 12.11.2017 09:33
 


THEMA:  Aktiengewinne versteuern

Hallo Markus,

ad 1) private Wohnadresse

ad 2) nur Gewinne/Verluste aus Aktien

ad 3) wenn du mit keinen Gewinnen rechnest oder es nicht abschätzen kannst, dann gib 0 (Null) ein.

Die Zahlen für den Gewinn im Eröffnungsjahr und im Folgejahr benötigt das Finanzamt unter anderem für die Festsetzung der Vorauszahlungsteilbeträge.

Hast du die Aktien auf einem ausländischen Depot?

LG,

Andreas

Verfasst von: Hannes Scheibelberger am 16.11.2017 18:42
 


THEMA:  Aktiengewinne versteuern

Ich hätte eine Bitte an euch weil ich da nicht Durchblicke:

Ich habe in eine us Aktie , einen Reit investiert und die zahlen 4tel jährlich Dividende aus. Ich bin dann mit 42,5% Steuer belastet worden und ich hab ja gedacht das mit dem DBA die Dividende automatisch mit maximal 27,5% belastet wird. Ich danke im vorraus. Mfg Hannes

Verfasst von: C.S. am 18.11.2017 10:56
 


THEMA:  Aktiengewinne versteuern

Sehr geehrter Herr Scheibelberger,

gem. DBA mit den USA kann diese 15% Quellensteuer einbehalten (Umfang des Besteuerungsrehtes der USA). Diese wird auch in Österreich

angerechnet. 12,5% sind dann noch österreichische Kapitalertragsteuer abzuführen.

Normalerweise behält die USA auch nur diese 15% Quellensteuer ein. Etwaige höhere können in Form eines Erstattungsantrages bei der US

Finanzbehörde beantragt werden. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (CSSteuerberatung@gmx.at).

Mit freundlichen Grüßen

C.S. 

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