Guten Tag!
Die Grenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung (SVA) beträgt ja 5.108,40 €
Ich bin Angestellter und nebenbei selbstständig (Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und selbsständiger Arbeit) und habe heuer selbstständige Bruttoeinkünfte von € 5.890,-. Ich ziehe davon dann für die EKST-Gewinnermittlung die Betriebsausgaben-Pauschale von 12 % ab = 5.183,2
Kann ich dann noch den 13 % Gewinnfreibetrag abziehen (= 4509,38)?
Und welcher Betrag ist für die SVA ausschlaggebend? Nach oder vor Abzug des Gewinnfreibetrages?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Arsene Leitner |