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Verfasst von: Arsene Leitner am 02.11.2017 14:20
 


THEMA:  Bemessungsgrundlage SVA


Guten Tag!

Die Grenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung (SVA) beträgt ja 5.108,40 €

Ich bin Angestellter und nebenbei selbstständig (Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und selbsständiger Arbeit) und habe heuer selbstständige Bruttoeinkünfte von € 5.890,-. Ich ziehe davon dann für die EKST-Gewinnermittlung die Betriebsausgaben-Pauschale von 12 % ab = 5.183,2

Kann ich dann noch den 13 % Gewinnfreibetrag abziehen (= 4509,38)?

Und welcher Betrag ist für die SVA ausschlaggebend? Nach oder vor Abzug des Gewinnfreibetrages?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Arsene Leitner

Verfasst von: C.M. am 02.11.2017 15:34
 


THEMA:  Bemessungsgrundlage SVA

Der Gewinnfreibetrag mindert auch die SVA-Beitragsgrundlage.

Verfasst von: Heinrich am 08.01.2023 00:14
 


THEMA:  Bemessungsgrundlage SVA

Wie wird die Höhe des Freibetrags ermittelt. Zählt hier dier Gewinn mit oder ohne Abzug der SVS-Beiträge?

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