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Verfasst von: Alex am 29.10.2017 17:50
 


THEMA:  Frage zu Studiengebühren

Guten Tag,

ich habe 2016 ein berufsbegleitendes Studium begonnen, das ich selbst finanziert habe (5000 EUR). Ich werde dieses Studium vermutlich in Kürze abschließen, d.h. noch in 2017. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die Studiengebühren als Werbungskosten in der Arbeitsnehmerveranlagung für den Ausgleich 2016 (Beginn des Studiums) oder 2017 (Abschluss des Studiums) angeben sollte. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt für die 5000 EUR Nachweise fordert und die kann ich erst bringen, sobald das Studium erfolgreich abgeschlossen ist (Zeugnis, etc.).

Wie ist hier das übliche Vorgehen?

Liebe Grüße,

Alex

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.10.2017 17:03
 


THEMA:  Frage zu Studiengebühren

Sie können /müssen trotzdem im Jahr der Bezahlung der Gebühren diese geltend machen.

Das Finanzamt ist sich dessen bewusst, dass Sie das Diplom erst am Schluss vorweisen können.

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