Ein österreichischer Unternehmer (Ö) hat eine UID und ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Dieser Ö bezieht eine sonstige Leistung (Beratung) von einem deutschen Unternehmer (D).
Da Ö dem D keine UID bekannt gegeben hat, geht D davon aus, daß der Umsatz in Deutschland steuerbar ist. Der Ö erhält eine Rechnung mit dt. USt. Ö kann und möchte die Rechnung nicht korrigieren lassen. (kleiner Betrag)
mMn: Eigentlich handelt es sich bei dem Geschäftsvorfall aber um B2B mit RC, welcher in Ö steuerbar wäre.
Frage 1: Muß Ö diese sonstige Leistung auch in Ö nochmals versteuern?
Frage 2: Gibt es bei sonstigen Leistungen auch eine Regelung analog der Erwerbsschwelle, welche eigentlich nur bei Lieferungen gilt?
mit kollegialen Grüßen mad_FOX (GBH + BH + PV) |