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Verfasst von: mad_FOX am 20.10.2017 10:08
 


THEMA:  Sonstige Leistung von D an Ö ohne Vorsteuerabzugsberechtigung

Ein österreichischer Unternehmer (Ö) hat eine UID und ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Dieser Ö bezieht eine sonstige Leistung (Beratung) von einem deutschen Unternehmer (D).

Da Ö dem D keine UID bekannt gegeben hat, geht D davon aus, daß der Umsatz in Deutschland steuerbar ist. Der Ö erhält eine Rechnung mit dt. USt.
Ö kann und möchte die Rechnung nicht korrigieren lassen. (kleiner Betrag)

mMn:
Eigentlich handelt es sich bei dem Geschäftsvorfall aber um B2B mit RC, welcher in Ö steuerbar wäre.

Frage 1:
Muß Ö diese sonstige Leistung auch in Ö nochmals versteuern?

Frage 2:
Gibt es bei sonstigen Leistungen auch eine Regelung analog der Erwerbsschwelle, welche eigentlich nur bei Lieferungen gilt?

mit kollegialen Grüßen mad_FOX (GBH + BH + PV)

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