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Verfasst von: Arturo am 20.09.2017 14:10
 


THEMA:  Falsche Rechnungsadresse -> Vorsteuerabzug?

Hallo liebes Forum,

folgender Vorfall: ich habe bei einer kleinen Bestellung (unter 50€) versehentlich meinen Vater als Rechnungsadresse angegeben - die Adresse ist quasi dieselbe wie meine, jedoch weicht der Name entsprechend ab. Bei der Lieferadresse steht allerdings mein Name.

Die Fragen sind nun

1.) Kann ich mit dir Vorsteuer bei dieser Rechnung zurückholen? Dass ich die Bestellung bezahlt habe und sie für mich bestimmt war ist schließlich nachvollziehbar.

2.) Sollte ein Vorsteuerabzug nicht zulässig sein, kann ich die Rechnung zumindest ohne Vorsteuerabzug als Ausgabe abschreiben ohne einen Eigenbeleg zu erstellen? Reicht hierfür ggf. ein handgeschriebener Vermerk auf der Rechnung dass versehentlich die falsche Rechnungsadresse angegeben wurde?

 

Vielen lieben Dank!

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.09.2017 14:44
 


THEMA:  Falsche Rechnungsadresse -> Vorsteuerabzug?

1.) für die Vorsteuer gelten strenge Formvorschriften, am einfachsten wäre es, wenn Sie die Rechnung berichtigen lassen würden.

2.) Ja, Sie können die Bruttorechnung gewinnmindernd verbuchen.

Verfasst von: Arturo am 20.09.2017 14:51
 


THEMA:  Falsche Rechnungsadresse -> Vorsteuerabzug?

Sehr geehrte Fr. Weiß,

besten Dank für Ihre Antwort!

zu Punkt 1: Es handelt sich hierbei um eine Rechnung von Amazon - leider korrigiert Amazon nachträglich keine Rechnungen.

zu Punkt 2: Also reicht ein hangeschriebener Vermerk auf der Rechnung ("Falsche Rechnungsadresse angegeben") und ich verbuche die Rechnung dann einfach brutto? Das wäre wohl der einfachste Weg, natürich ggf. unter Verzicht auf den Vorsteuerabzug.

Danke & beste Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.09.2017 12:36
 


THEMA:  Falsche Rechnungsadresse -> Vorsteuerabzug?

Ja, richtig!

Verfasst von: Arturo am 21.09.2017 13:03
 


THEMA:  Falsche Rechnungsadresse -> Vorsteuerabzug?

Vielen lieben Dank für die Ausunft!

 

LG,

Arturo

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