Guten Tag,
Ich bin im Nebenerwerb selbstständig und erwarte 2017 einen Gewinn vor Steuer von ~6500€, also etwas über dem Versicherungsfreibetrag von ~5100€. Der Kauf eines Computers würde 2018 anstehen (mit Komponenten, die erst 2018 verfügbar werden).
Nun habe ich gelesen, dass auch Gutscheine, sofern diese nicht beliebig eingelößt (sach-spezifisch) werden können, auch steuerlich geltend gemacht werden können.
Könnte ich z.B. Gutscheine in der Form "Gutschein für den Kauf von 32GB DDR4 Speicher im Wert von 200€" ausstellen lassen und diesen dann schon 2017 steuerlich geltend machen, obwohl das Einlösen erst 2018 erfolgt?
Danke im Voraus |