Hallo !
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer schließt für sein Kfz welches NICHT vorsteuerabzugsfähig ist, eine Kaskoversicherung ohne Ersatz der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Versicherungsfall ab.
Die Versicherung bezahlt eine Kaskoschadenrep. daher netto.
Frage: kann der Unternehmer die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen, oder bleibt er auf der Steuer sitzen ? (versichertes Kfz ist NICHT vorsteuerabzugsfähig)
oder ist es in diesem Fall ohnehin nicht von Relevanz ob das versicherte Kfz vorsteuerabzugsfähig ist, oder NICHT !
VIELEN DANK !
lg. Christian |