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Verfasst von: Verena S. am 04.09.2017 09:36
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Hallo

Ich möchte mich ab nächstes Jahr als Kleinunternehmerin tätig machen. Der geplante Umsatz wird um die 100.000€ pro Jahr betragen. Ein Großteil dieser EInkünfte möchte ich in den Aufbau meiner Firma in Asien investieren. DIese Firma läuft ganz regulär auf meinen Namen, es geht hierbei nicht um Geldwäsche oder sonstige zweifelhaften Geschäfte. Ich möchte einfach wissen wie solche Investition steuerlich gehandhabt werden.

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 10:29
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Sie haben dann einfach eine Beteiligung in Asien die aktiviert wird. Durch die Aktivierung sparen sie sich keine Steuern wenn sie das meinen. Oder meinen Sie wie die Einkünfte in Asien besteuert werden?

 

LG

Verfasst von: Verena S. am 04.09.2017 13:01
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Der Gewinn als Kleinunternehmer unterliegt der Einkommenssteuer. Unterliegt die Investitionssumme somit auch der EInkommensstuer?

Meiner Meinug nach sollte doch jährliche Investitionssumme meinen Aufwand als Kleinunternehmerin erhöhen, sodass dann weniger Gewinn auch in weniger Einkommenssteuer resultiert...

 

 

Nebenbei gefragt, welchen Unterschied würde es machen wenn ich meine Tötigkeit hier nicht in Form eines Kleinunternehmens verreichte sondern unter dem Dach einer GmbH?

 

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 14:31
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Grundsätzlich haben Sie wenn Sie dort in Asien als Einzelunternehmer tätig sind trotzdem in Österreich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Sie in Österreich ansässig sind. Die Steuern werden aber vor Ort in Asien bezahlt, diese Steuern werden auf die österreichische Einkommenssteuer angerechnet oder der Teil im Ausland ist gänzlich befreit aber unter Progressionsvorbehalt in Österreich. Das hängt davon ab um welches Land es sich genau handelt und welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt. Die Investitionen die Sie meinen würden in diesem Fall steuermindern wirken. Sie würden aber in Österreich Steuern bezahlen!

Anders bei juristischen Personen. An einer juristischen Person hätten Sie nur eine Beteiligung. Beteiligungen haben grundsätzlich keine Auswirkung auf das Ergebnis in Österreich. Andererseits sind die Gewinne dann aber nicht in Österreich versteuerbar, außer die Finanz argumentiert das Unternehmen wird aus Österreich aus geleitet.

 

Ich rate Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen. Das Thema lässt sich nicht in einem Forum beantworten. Meiner Meinung hätten Sie Interesse, dass möglichst wenig in Österreich versteuert werden muss. 

 

Verfasst von: Verena S. am 04.09.2017 18:03
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Mal ein konkretes Beispiel:

In Asien bin ich alleinige Gesellschafterin einer GmbH und beschäftige dort einige Mitarbeiter. Das Unternehmen hat zwar eigene Einkünfte, trotzdem muss ich für die nöchsten 2 Jahre jährlich 40.000€ in die Firma investieren. ERst im 3. Jahr ist zu erwarten, dass die Firma wirtschaftlich arbeitet.

Als Kleinunternehmerin in Österreich  erziele ich in diesem und im nächsten Jahr je 100.000 Umsatz. Nach Abzug der Aufwände bleiben mir 80.000€:

Option A: Diese werden zur Gänze der Einkommenssteuer und SOzialabgaben unterworfen. Ohne jetzt im Detail zu rechnen bleiben noch knapp 50.000€. Davon sende ich jährlich 40.000 an die GmbH in Asien. Es bleiben mir noch 10.000€

Option B: Die jährliche Investitionsumme von 40.000 erhöht meinen Aufwand entsprechend. Es werden somit noch 40.000 der Einkommenssteuer und SOzialabgaben unterworfen werden. Am SChluss bleibt mir bei dieser Option über 20.000€

 

Welche von beiden kommt zur Anwendung?

 

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 20:40
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Wenn es eine gmbh ist, wäre ein solcher zuschuss zur verlustabdeckung  eine einlage in das unternehmen. Das ist steuerneutral.

kann die firma in asien nichts nach österreich verrechnen? Muss natürlich fremdüblich sein.

sind sie noch in einem arbeitsverhältnis? Sv hat eine höchstbeitragsgrundlage.

Wie gesagt ich empfehle einen steuerberater.

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 22:11
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Haben Sie nun den Zuschuss aktiviert als Beteiligung können Sie ihn abschreiben, weil die Beteiligung nicht werthaltig ist. Das geht aber nur wenn Sie eine Gmbh haben in Österreich und rechnungslegungspflichtig sind. Ausserdem ist der Verlust auf 7 Jahre zu verteilen. Sie hätten also nicht den gewünschten Effekt der sofortigen Steuerersparnis. 

Eine andere Idee wäre noch eine Unternehmensgruppe zu bilden, dann könnten Sie die Verluste aus der ausländischen Gesellschaft in Östereich vorläufig anrechnen und würden dann weniger Steuern zahlen. Sowas machen aber eigentlich nur große Firmen.

Sie können das Problem nicht mit einem Forum lösen. Steuerberaterkosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

 

LG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.09.2017 16:12
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Ich bin auch der Meinung, dass so etwas nichts in einem Forum verloren hat.

Suchen Sie - in Ihrem eigenen Interesse - einen Steuerberater auf!

Verfasst von: Verena S. am 05.09.2017 20:15
 


THEMA:  Kleinunternehmer Investition Asien

Hallo

nicht dass ich hier noch zu naiv erscheine, ich habe bisher bereits bei 2 Steuerbüros verschiedene Szenarien durchgespielt. Da es aber noch einige Monate sind bis es wirklich konkret wird, möchte ich die Zeit einfach nutzen um so viele Ideen als möglich zu erhalten.

Vielen Dank für die Ratschläge oben inszwischen!

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