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Verfasst von: Joy am 30.08.2017 15:30
 


THEMA:  Kündigung Mitte des Jahres -> Einkommenssteuer nach AMS-Bezug + Selbstständige Einkünfte

Liebes Forum,

ich bin derzeit Vollzeit-Angestellte und betreibe nebenbei ein Gewerbe, sprich bin regelbesteuerter Einzelunternehmer. Ich habe vor, mein Vollzeit-Angestelltenberhältis mit Juli 2018 zu kündigen und ab August vorübergehend Arbeitslosengeld zu beziehen. Mein Gewerbe möchte ich jedoch behalten da ich gedenke, eventuell nebenbei noch geringfügige Einkünfte damit zu erzielen.

 

Mir stellt sich nun die Frage wie sich dies einkommenssteuertechnisch verhält. Angenommen, durch mein Angestelltenverhältnis habe ich bis zur Kündigung weniger als 11.000€ verdient -> bekomme ich die entrichtete Lohnsteuer komplett wieder retour? Oder werden die AMS-Bezüge und/oder die selbstständigen Einkünfte hinzugerechnet und ich bekomme dementsprechend weniger Lohnsteuer retour?

 

Besten Dank,

Joy

Verfasst von: SImon B am 30.08.2017 22:43
 


THEMA:  Kündigung Mitte des Jahres -> Einkommenssteuer nach AMS-Bezug + Selbstständige Einkünfte

Die eigentliche Rechnung ist ein bisschen kompliziert, aber kurz gesagt sie sollen durch arbeitslosengeld nicht besser gestellt werden als andere die gewöhnliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben. Die AMS Bezüge werden also durch eine Rechnung dazugezählt, als hätte man diese als normales Einkommen bekommen. Ganz einfach gesagt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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