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Verfasst von: Eva am 23.08.2017 21:53
 


THEMA:  Strafregisterbescheinigung + Kopien

Guten Tag!

Ich arbeite als Klavierpädagogin an öffentlichen Musikschulen. Ich hätte folgende zwei Fragen:

1. Kann ich die Kopien aus Fach- und Notenbüchern, die ich in Copy Shops mache, steuerlich absetzen lassen?

2. Kann ich die Strafregisterbescheinigung, die der Arbeitgeber verlangt, steuerlich absetzen?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.08.2017 13:22
 


THEMA:  Strafregisterbescheinigung + Kopien

Ja, Sie können beides absetzen.

Aber es gibt noch viel mehr Betriebsausgaben.

Sie finden eine Aufzählung auf unserer Website:

www.steuerberatung-weiss.at/Service/Formulare Infos/Steuerliche Betriebsausgaben

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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