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Verfasst von: Hermann am 05.07.2017 16:48
 


THEMA:  Autoverkauf einkommenssteuerlich relevant?

Mir wurde ein Auto angeboten, das einen leicht zu behebenden Defekt hat, den der Verkäufer nicht entdeckt hat. Da er in Geldproblemen ist könnte ich den Wagen sehr günstig erwerben, und nach erfolgreicher Reparatur um etwa das zehnfache verkaufen. Ich würde das Auto für etwa ein Monat auf mich angemeldet nutzen (Transporter) es aber dann abstoßen, da ich sonst kein Interesse daran habe, und in der Zeit alle im Privathaushalt zu erledigenden (aufgestauten) größeren Transporte abgearbeitet hätte.  Entsteht für mich Einkommenssteuerpflicht, wenn ich einen entsprechenden Gewinn einfahre? Dieser alleine könnte im Idealfall den Grenzsteuersatz von 11.000,-€ überschreiten. Ich bin Angestellter, als solcher Lohnsteuerpflichtig, und würde das KfZ wie gesagt in der kurzen Zeit nicht gewerblich nutzen.

Verfasst von: C.S am 09.07.2017 15:01
 


THEMA:  Autoverkauf einkommenssteuerlich relevant?

Sehr geehrter Herr Hermann,

wenn  Sie innerhalb eines Jahres ab Anschaffung Gegenstände des Privatvermögens mit Überschuss veräußern, liegen steuerbare Spekulationseinkünfte vor. 

Diese sind in die Steuererklärung aufzunehmen und gem. allgemeinen Tarif zu versteuern. 

Für etwaige Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung  (CSSTEUERBERATUNG@GMX.AT). 

Mit freundlichen Grüßen 

C. S. 

Verfasst von: jeannie am 15.12.2017 13:47
 


THEMA:  Autoverkauf einkommenssteuerlich relevant?

Die Grenze von 11.000,- gilt für Ihre gesamten Einkünfte (die sie als Angestellter vermutlich schon längst überschritten haben). Für zusätzliche Einkünfte gilt die Freigrenze von 730,-- im Jahr.

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