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Verfasst von: Janine am 08.11.2015 23:36
 


THEMA:  Zweitwohnsitzt

Hallo, meine derzeitige Situation ist so, dass ich gebürtige Deutsche bin und mind. 2 mal im Monat nach Deutschland pendel. Arbeite und wohne aber in Österreich. Gibt es eine Möglichkeit durch Erst- oder Zweitwohnsitzt Deutschland meine Pendelkosten zu erstatten - bei ca. 75€ pro Fahrt/ Bahn würde ich mich über ca 1000€ pro Jahr freuen.

Was würdest ihr mir raten, zwecks Erst-/Zweitwohnsitzt und wo im Formular würde ich das eintragen. Nicht bei Pendlerpauschale, oder?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.11.2015 10:06
 


THEMA:  Zweitwohnsitzt

U.U. können Sie Familienheimfahrten geltend machen.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.11.2015 10:06
 


THEMA:  Zweitwohnsitzt

U.U. können Sie Familienheimfahrten geltend machen.

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