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Verfasst von: Klaus- Maria Hofer am 03.03.2014 13:17
 


THEMA:  geringfügig angestellter Gesellschafter als gewerberechtlicher Geschäftsführer

Guten Tag!

Ich bin Alleingesellschaftter einer GmbH, neben der vorzeitigen Alterspension noch geringfügig in der Firma angestellt. Da der handelsrechtliche Geschäftsführer den Befähigungsnachweis für den gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht erfüllen kann, wäre jetzt meine Frage:

kann ich auch nur mit einer geringfügigen Anstellung gewerberechtlicher Geschäftsführer sein, denn wenn ich halbtägig beschäftigt bin, verliere ich meine Pension?

Danke für Ihre Hilfe!

Schöne Grüße

Klaus-Maria Hofer

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.03.2014 16:46
 


THEMA:  geringfügig angestellter Gesellschafter als gewerberechtlicher Geschäftsführer

Nein, Sie müssen dafür mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sein.

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