Guten Tag!
Ich bin Alleingesellschaftter einer GmbH, neben der vorzeitigen Alterspension noch geringfügig in der Firma angestellt. Da der handelsrechtliche Geschäftsführer den Befähigungsnachweis für den gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht erfüllen kann, wäre jetzt meine Frage:
kann ich auch nur mit einer geringfügigen Anstellung gewerberechtlicher Geschäftsführer sein, denn wenn ich halbtägig beschäftigt bin, verliere ich meine Pension?
Danke für Ihre Hilfe!
Schöne Grüße
Klaus-Maria Hofer
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