Hallo,
Bei einem Einzelunternehmen wird das Fahrzeug auf den Unternehmer angemeldet also zB "Susi Mustermann".
Sobald das Fahrzeug überwiegend im betrieblichen Bereich genutzt wird, MUSS es auch "über die Firma laufen".
Abschreibungsdauer ist grundsätzlich und zwingend bei 8 Jahren. Kürzere Abschreibungsdauern sind nur bei Gebrauchtfahrzeugen möglich. Die Luxustangente von TEUR 40 ist auch zu berücksichtigen. Abschreibungsdauer bzw. die Luxustangente werde auch dann berücksichtigt, wenn man das Fahrzeug least.
Privatanteile müssen auch berücksichtigt werden. Sonst kann es mit dem Finanzamt ungemütlich werden.
Die steuerlichen Vorteile sind überschaubar bzw. gar nicht vorhanden. Es geht darum ob das Fahrzeug dem Unternehmen aufgrund der Nutzung zu widmen ist oder nicht.
Interessanter ist es, wenn man ein vorsteuersteuerabzugsberechtigtes Fahrzeug wählt (kürzere Abschreibungsdauer, Vorsteuerabzugsberechtigt für das Fahrzeug bzw. auch für Betriebskosten). Die haben schon steuerliche Vorteile die es interessant machen.
Über dieses Thema kann man stundenlang diskutieren und Romane schreiben. Sprechts am besten mit Eurem Steuerberater darüber. |