auf einmal zahlen ist ratsam. zahnspange kann als außergewöhnliche belastung angesetzt werden. für außergewöhnliche belastungen gibt es einen selbstbehalt, abhängig von einkommenshöhe und familienstand bzw anzahl kinder. wenn du alleinstehend ohne kinder bist, beträgt der selbstbehalt bei deinem einkommen (brutto abzgl sozialversicherungsbeiträge) 10%, das wären EUR 2.300 pro jahr. die differenz zu den 4.500 wirkt sich steuerlich aus, minderst also dein einkommen. würde dann - unter außerachtlassung andere gegenbeheiten - eine steuergutschrift von ca. 850 Euro ausmachen.
zu beachten ist, dass der ungekürzte, in dem Jahr bezahlte Betrag der ag Belastung in die Steuererklärung einzutragen ist. kostenerstattungen der gebietskrankenkasse sind jedoch von den ag Belastungen abzuziehen. |